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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung (Sächsisches Ministergesetz - SächsMinG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung (Sächsisches Ministergesetz - SächsMinG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsMinG
Gliederungs-Nr.: 111-6
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung
(Sächsisches Ministergesetz - SächsMinG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 2000 (SächsGVBl. S. 322)

Zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 3 des Gesetzes vom 6. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 467)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung 
  
Rechtsstellung der Mitglieder der Staatsregierung1
Beginn des Amtsverhältnisses und Berufungsurkunde2
Eidesleistung3
Unvereinbarkeiten4
Amtsverschwiegenheit, Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken5
Genehmigung zur Zeugenaussage und Gutachtenerstattung6
Beendigung des Amtsverhältnisses7
Amtsbezüge der Mitglieder der Staatsregierung8
Ruhen anderer Bezüge9
Reisekosten- und Umzugskostenvergütung10
Versorgungsrecht11
Übergangsgeld12
Ruhegehalt13
Altersgeld14
Hinterbliebenenversorgung15
Überbrückungsgeld16
Hinterbliebenenversorgung bei Altersgeld17
Unterschiedsbetrag18
Unfallfürsorge19
Ausscheiden aus den Ämtern als Beamter oder Richter20
Ruhen von Versorgungsbezügen21
Versorgungsverzicht22
Entziehung von Versorgungsansprüchen22a
  
Zweiter Abschnitt 
(aufgehoben)23 bis 25
  
Dritter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Zuständigkeiten26
Beamtete Staatssekretäre27
Übergangsregelungen28
(In-Kraft-Treten)29