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Anlage 1 SächsFAG
Gesetz über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Finanzausgleichsgesetz - SächsFAG)
Landesrecht Sachsen

Anhangteil

Titel: Gesetz über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Finanzausgleichsgesetz - SächsFAG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsFAG
Gliederungs-Nr.: 50-3
Normtyp: Gesetz

Anlage 1 SächsFAG – Übersicht über die Prozentsätze (Gewichtungsfaktoren) nach Einwohnerinnen und Einwohnern der kreisangehörigen Gemeinden

(zu § 7 Absatz 3)

Einwohner und EinwohnerinnenProzentsatz (Gewichtungsfaktor)
bis1 500100
4 000110
7 500116
15 000134
35 000151
100 000172.