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Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (Sächsisches Denkmalschutzgesetz - SächsDSchG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (Sächsisches Denkmalschutzgesetz - SächsDSchG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsDSchG
Gliederungs-Nr.: 46-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Denkmalschutzgesetz - SächsDSchG)

Vom 3. März 1993 (SächsGVBl. S. 229)

Zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705)

Inhaltsübersicht§§
  
I. Abschnitt 
Aufgabe und Gegenstand von Denkmalschutz und Denkmalpflege 
  
Aufgabe1
Gegenstand des Denkmalschutzes2
  
II. Abschnitt 
Organisation des Denkmalschutzes 
  
Denkmalschutzbehörden3
Denkmalfachbehörden3a
Zuständigkeit der Denkmalschutzbehörden4
(weggefallen)5
Denkmalrat6
Ehrenamtliche Beauftragte für Denkmalpflege7
  
III. Abschnitt 
Schutzvorschriften 
  
Erhaltungspflicht8
Nutzung, Zugang9
Verzeichnis der Kulturdenkmale10
Maßnahmen der Denkmalschutzbehörden11
Genehmigungspflichtige und anzeigepflichtige Vorhaben an Kulturdenkmalen12
Genehmigungsverfahren13
Genehmigungspflicht für Bodeneingriffe, Nutzungsänderungen und Nachforschungen; Kostenerstattungspflicht14
Auskunfts- und Duldungspflichten15
Anzeigepflichten16
Vorkaufsrecht17
Kulturdenkmale, die der Religionsausübung dienen18
Sammlungen19
Funde20
Denkmalschutzgebiete21
Grabungsschutzgebiete22
Archäologische Reservate23
Schutz bei Katastrophen24
  
IV. Abschnitt 
Schatzregal, Entschädigung, Enteignung 
  
Schatzregal25
Entschädigung26
Voraussetzung der Enteignung27
Gegenstand der Enteignung28
Entschädigungsgrundsätze29
Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter30
Bemessung der Entschädigung31
Enteignungsbehörde und Enteignungsantrag32
Verfahren bei der Enteignung von Grundstücken33
Verfahren bei der Enteignung beweglicher Sachen34
  
V. Abschnitt 
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten 
  
Straftaten35
Ordnungswidrigkeiten36
  
VI. Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
(weggefallen)37
Übergangsbestimmungen38
Aufhebung von Vorschriften39
In-Kraft-Treten40