§ 25 SächsBestG
Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (Sächsisches Bestattungsgesetz - SächsBestG)
Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (Sächsisches Bestattungsgesetz - SächsBestG)
Landesrecht Sachsen
Vierter Abschnitt – Ordnungswidrigkeiten, Ermächtigungen und Schlussbestimmungen
§ 25 SächsBestG – Sonderbestimmungen
Unberührt bleiben
- 1.
internationale Vereinbarungen, insbesondere über die Leichenbeförderung,
- 2.
Vorschriften über die Beförderung von Leichen auf Eisenbahnen, auf dem See- und auf dem Luftwege,
- 3.
Vorschriften über den Umgang mit radioaktiven Leichen.