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Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Arbeitszeit der Beamten im Freistaat Sachsen (Sächsische Arbeitszeitverordnung - SächsAZVO)
Landesrecht Sachsen
Titel: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Arbeitszeit der Beamten im Freistaat Sachsen (Sächsische Arbeitszeitverordnung - SächsAZVO)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsAZVO
Gliederungs-Nr.: 240-2.1
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Arbeitszeit der Beamten im Freistaat Sachsen
(Sächsische Arbeitszeitverordnung - SächsAZVO)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 198)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. April 2022 (SächsGVBl. S. 282)

Inhaltsübersicht(1)§§
  
Regelmäßige Arbeitszeit1
Dienstfreie Tage2
Ruhezeiten3
Pausen4
Gleitende Arbeitszeit5
Feststehende Arbeitszeit6
Arbeitsortflexibilisierung7
Arbeitszeiterfassung8
Stufenweise Wiedereingliederung9
Dienstreisen10
Nachtarbeit11
Bereitschaftsdienst, Wechseldienst und Rufbereitschaft12
Ausnahme bei Erklärung des Beamten13
Einsatz in Katastrophen- und Unglücksfällen14
Beamtete Lehrkräfte15
Langzeitkonten16
Neue Arbeitszeitmodelle17
Übergangsvorschrift18
  
RegelstundenverpflichtungAnlage 1
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.