§ 14 SächsAbgG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz)
Landesrecht Sachsen
Zweiter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag
§ 14 SächsAbgG
(weggefallen)