Gesetze

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§ 23 SaarlGebG
Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG)
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: SaarlGebG
Gliederungs-Nr.: 2013-1
Normtyp: Gesetz

§ 23 SaarlGebG – Übergangsbestimmung

Gesetze und Verordnungen, die diesem Gesetz angepasst werden müssen, bleiben bis zur Anpassung in Kraft.