Abschnitt 52 RiStBV
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
Bundesrecht
1. Abschnitt – Vorverfahren → 7. – Untersuchungshaft, einstweilige Unterbringung und sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung
Abschnitt 52 RiStBV – Kennzeichnung der Haftsachen
In Haftsachen erhalten alle Verfügungen und ihre Abschriften den deutlich sichtbaren Vermerk "Haft". Befindet sich der Beschuldigte in anderer Sache in Haft, ist auch dies ersichtlich zu machen.