Abschnitt 291 RiStBV
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
Bundesrecht
Richtlinien für das Bußgeldverfahren → 6. Abschnitt – Rechtsbeschwerdeverfahren
Abschnitt 291 RiStBV – Rechtsbeschwerde und Antrag auf deren Zulassung
Für die Rechtsbeschwerde und den Antrag auf deren Zulassung gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Nummern 147 bis 152 sinngemäß.