Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Abschnitt 244 RiStBV
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) 
Bundesrecht

1. Abschnitt – Strafvorschriften des StGB → 11. – Straßenverkehr

Titel: Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: RiStBV
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Richtlinie

Abschnitt 244 RiStBV – Internationale Abkommen

Hinsichtlich des Rechtshilfeverkehrs mit dem Ausland wird auf die völkerrechtlichen Vereinbarungen, insbesondere das Übereinkommen vom 8.11.1968 über den Straßenverkehr 16 , ergänzt durch das Europäische Zusatzübereinkommen vom 1.5.1971 17  sowie gegebenenfalls das Internationale Abkommen vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr 18 sowie auf die Rechtsakte des Unionsrechts, insbesondere die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein, hingewiesen. Zu grundsätzlichen Fragen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen erteilt das Bundesamt für Justiz Auskunft.

16

Vgl. Fundstellennachweis B zum Bundesgesetzblatt Teil II.

17

Vgl. Fundstellennachweis B zum Bundesgesetzblatt Teil II.

18

Vgl. Fundstellennachweis B zum Bundesgesetzblatt Teil II.