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Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
Landesrecht Saarland
Titel: Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
Normgeber: Saarland
Redaktionelle Abkürzung: RechtUBV,SL
Gliederungs-Nr.: 301-4-2
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

Vom 15. Juni 2001 (Amtsbl. S. 1224)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Oktober 2015 (Amtsbl. I S. 856)

Auf Grund des § 22 Abs. 1 Satz 4 des Juristenausbildungsgesetzes vom 6. Juli 1988 (Amtsbl. S. 865). zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. April 2001 (Amtsbl. S. 934), verordnet das Ministerium für Inneres und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und dem Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten: