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§ 26 PSchG
Gesetz für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PSchG)
Landesrecht Baden-Württemberg

7. Abschnitt – Schlussvorschriften

Titel: Gesetz für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PSchG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: PSchG
Gliederungs-Nr.: 2207
Normtyp: Gesetz

§ 26 PSchG

Das Gesetz tritt am 1. April 1956 in Kraft. *

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Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung. Das In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Änderung des Privatschulgesetzes vom 8. Januar 1990 (GBl. S. 13) ergibt sich aus Artikel 5 des Änderungsgesetzes.