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Gesetz für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PSchG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Gesetz für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PSchG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: PSchG
Gliederungs-Nr.: 2207
Normtyp: Gesetz

Gesetz für die Schulen in freier Trägerschaft
(Privatschulgesetz - PSchG)

In der Fassung vom 1. Januar 1990 (GBl. S. 105)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 2023 (GBl. S. 161)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
1. Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften1-2
  
2. Abschnitt 
Ersatzschulen3-12
  
3. Abschnitt 
Ergänzungsschulen13-15
  
4. Abschnitt 
Freie Unterrichtseinrichtungen16
  
5. Abschnitt 
Staatliche Finanzhilfe17-20
  
6. Abschnitt 
Ordnungswidrigkeiten21
  
7. Abschnitt 
Schlussvorschriften22-26