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Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: PSA-BV
Gliederungs-Nr.: 805-3-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
(PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV)

Vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Anwendungsbereich1
Bereitstellung und Benutzung2
Unterweisung3
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841)