Gesetze

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§ 16 ProdHaftG
Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ProdHaftG
Gliederungs-Nr.: 400-8
Normtyp: Gesetz

§ 16 ProdHaftG – Übergangsvorschrift

Dieses Gesetz ist nicht auf Produkte anwendbar, die vor seinem In-Kraft-Treten in den Verkehr gebracht worden sind.