§ 3 PostG
Postgesetz (PostG)
Postgesetz (PostG)
Bundesrecht
Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften
§ 3 PostG – Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt auch für den Postverkehr mit dem Ausland, soweit nicht völkerrechtliche Verträge und die zu deren Durchführung ergangenen Gesetze und Rechtsverordnungen etwas anderes bestimmen.