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Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle der Staatsregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz sowie hinsichtlich der Maßnahmen nach Art. 13 Abs. 3 bis 5 des Grundgesetzes (Parlamentarisches Kontrollgremium-Gesetz - PKGG)
Landesrecht Bayern
Titel: Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle der Staatsregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz sowie hinsichtlich der Maßnahmen nach Art. 13 Abs. 3 bis 5 des Grundgesetzes (Parlamentarisches Kontrollgremium-Gesetz - PKGG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: PKGG
Gliederungs-Nr.: 12-4-I
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle der Staatsregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz sowie hinsichtlich der Maßnahmen nach Art. 13 Abs. 3 bis 5 des Grundgesetzes
(Parlamentarisches Kontrollgremium-Gesetz - PKGG)

12-4-I

Vom 8. November 2010 (GVBl S. 722)

Zuletzt geändert durch § 1 Absatz 18 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Kontrollrahmen1
Mitgliedschaft2
Zusammentritt3
Pflicht der Staatsregierung zur Unterrichtung4
Befugnisse des Kontrollgremiums5
Umfang der Unterrichtungspflicht, Verweigerung der Unterrichtung6
Beauftragung eines Sachverständigen7
Eingaben8
Geheime Beratungen, Bewertungen, Sondervoten9
Berichterstattung10
(weggefallen)11
Inkrafttreten12