Gesetze

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§ 56 PflSchG
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)
Bundesrecht

Abschnitt 10 – Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten

Titel: Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: PflSchG
Gliederungs-Nr.: 7823-7
Normtyp: Gesetz

§ 56 PflSchG

(weggefallen)