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Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: PflSchG
Gliederungs-Nr.: 7823-7
Normtyp: Gesetz

Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
(Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)

Vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Zweck1
Begriffsbestimmungen2
  
Abschnitt 2 
Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen 
  
Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz3
Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln4
Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln5
Pflanzenschutzmaßnahmen6
(weggefallen)7
Anordnungen der zuständigen Behörden8
  
Abschnitt 3 
Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater 
  
Persönliche Anforderungen9
Anzeige bei Beratung und Anwendung10
Aufzeichnungs- und Informationspflichten11
  
Abschnitt 4 
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 
  
Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln12
Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln13
Verbote14
Beseitigungspflicht15
Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten16
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind17
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen18
Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat19
Versuchszwecke20
Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln21
Weitergehende Länderbefugnisse22
  
Abschnitt 5 
Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln 
  
Abgabe von Pflanzenschutzmitteln23
Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln24
Ausfuhr25
Getrennte Lagerung26
Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln27
  
Abschnitt 6 
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren 
  
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln28
Inverkehrbringen in besonderen Fällen29
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung30
Kennzeichnung31
Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat32
Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln33
Beteiligungen34
Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels35
Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung36
Neue Erkenntnisse37
Verlängerung der Zulassung38
Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung39
Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren40
  
Abschnitt 7 
Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren 
  
Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten41
Zusatzstoffe42
Kennzeichnung von Zusatzstoffen43
Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe44
Pflanzenstärkungsmittel45
  
Abschnitt 8 
Parallelhandel 
  
Genehmigung für den Parallelhandel46
Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel47
Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel48
Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel49
Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel50
Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf51
  
Abschnitt 9 
Pflanzenschutzgeräte 
  
Prüfung52
Betriebsanleitung53
  
Abschnitt 10 
Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten 
  
Entschädigung54
Forderungsübergang55
(weggefallen)56
  
Abschnitt 11 
Behörden, Überwachung 
  
Julius Kühn-Institut57
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit58
Durchführung in den Ländern59
Behördliche Anordnungen60
Mitwirkung von Zolldienststellen61
Befugte Zolldienststellen62
  
Abschnitt 12 
Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung 
  
Auskunftspflicht63
Meldepflicht64
Geheimhaltung65
Übermittlung von Daten66
Außenverkehr67
  
Abschnitt 13 
Straf- und Bußgeldvorschriften 
  
Bußgeldvorschriften68
Strafvorschriften69
  
Abschnitt 14 
Schlussbestimmungen 
  
Unberührtheitsklausel70
Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus71
Eilverordnungen72
(weggefallen)73
Übergangsvorschriften74
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148)