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Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: PflSchG
Gliederungs-Nr.: 7823-5
Normtyp: Gesetz

Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
(Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512)

Außer Kraft am 14. Februar 2012 durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148) (1)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Zweck1
Begriffsbestimmungen2
  
Zweiter Abschnitt 
Pflanzenschutz 
  
Durchführung des Pflanzenschutzes2a
Pflanzenschutzmaßnahmen3
Maßnahmen gegen die Ein- und Verschleppung von Schadorganismen4
Anordnungen der zuständigen Behörden4a
Eilfälle5
  
Dritter Abschnitt 
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 
  
Allgemeines6
Besondere Anwendungsvorschriften6a
Anwendungsverbote7
Weitergehende Länderregelungen8
Anzeige9
Persönliche Anforderungen10
Anwendung zu Versuchszwecken10a
  
Vierter Abschnitt 
Verkehr mit Pflanzenschutzmitteln 
  
Zulassungsbedürftigkeit11
Zulassungsantrag12
Verwertung von Erkenntnissen aus Unterlagen Dritter13
Verwertung von Erkenntnissen aus Versuchen mit Wirbeltieren14
Verwertung neuer Erkenntnisse aus Versuchen mit Wirbeltieren14a
Nachforderungen14b
Zulassung15
Neue Erkenntnisse15a
Zulassung von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Pflanzenschutzmitteln15b
Zulassung vor Entscheidung der Europäischen Union15c
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung15d
Ende der Zulassung16
Widerruf; Rücknahme; Ruhen der Zulassung16a
Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln16b
Verkehrsfähigkeit paralleleingeführter Pflanzenschutzmittel16c
Kennzeichnung paralleleingeführter Pflanzenschutzmittel16d
Ende der Verkehrsfähigkeit16e
Pflichten des Inhabers der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung16f
Rücknahme oder Widerruf der Feststellung der Verkehrsfähigkeit16g
Ermächtigung17
Genehmigung18
Genehmigungsverfahren18a
Genehmigung im Einzelfall18b
Geheimhaltung18c
Meldepflicht19
Kennzeichnung20
Verbotene Angaben21
Anzeigepflicht21a
Abgabe22
Ausfuhr23
Getrennte Lagerung23a
  
Fünfter Abschnitt 
Pflanzenschutzgeräte 
  
Inverkehrbringen; Einfuhr24
Erklärung25
Pflanzenschutzgeräteliste26
Prüfung27
Ergebnis der Prüfung28
Gebrauchsanleitung29
Ermächtigungen30
  
Sechster Abschnitt 
Pflanzenstärkungsmittel, Zusatzstoffe, Wirkstoffe 
  
Inverkehrbringen von Pflanzenstärkungsmitteln31
Aufnahme in die Liste31a
Prüfung31b
Zusatzstoffe31c
Verkehr mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen31d
  
Siebter Abschnitt 
Entschädigung, Forderungsübergang 
  
Entschädigung32
Forderungsübergang32a
  
Achter Abschnitt 
Behörden, Überwachung 
  
Julius Kühn-Institut33
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit33a
Durchführung in den Ländern34
Behördliche Anordnungen34a
Mitwirkung von Zollstellen35
Einlassstellen36
Kosten37
  
Neunter Abschnitt 
Auskunftspflicht, Übermittlung von Daten, Straf- und Bußgeldvorschriften 
  
Auskunftspflicht38
Übermittlung von Daten38a
Außenverkehr38b
Strafvorschriften39
Bußgeldvorschriften40
  
Zehnter Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
Unberührtheitsklausel41
Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus42
(weggefallen)43
Aufhebung von Vorschriften44
Übergangsvorschriften45
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. § 74 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148).