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Abschnitt 3 PfändFGrBek 15
Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015)
Bundesrecht
Titel: Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: PfändFGrBek 15
Gliederungs-Nr.: 310-4-10-7
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 3 PfändFGrBek 15

Die ab 1. Juli 2015 geltenden Pfändungsfreibeträge ergeben sich im Übrigen aus den als Anhang abgedruckten Tabellen.