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Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: PersVG LSA
Gliederungs-Nr.: 2035.3
Normtyp: Gesetz

Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2004 (GVBl. LSA S. 205, 491)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2019 (GVBl. LSA S. 180) (1)

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Personalvertretungen 
  
Kapitel 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Errichtung von Personalvertretungen1
Grundsätze der Zusammenarbeit2
Unabdingbarkeit3
Beschäftigte und Gruppen4
(weggefallen)5
Dienststellen6
Vertretung der Dienststelle7
Schutzbestimmungen8
Übernahme von Auszubildenden9
Schweigepflicht10
Unfälle und Sachschäden11
Datenschutz11a
  
Kapitel 2 
Der Personalrat 
  
Abschnitt I 
Wahl und Zusammensetzung des Personalrates 
  
Wahl von Personalräten12
Wahlberechtigung13
Wählbarkeit14
Sondervorschrift für die Wählbarkeit15
Anzahl der Mitglieder des Personalrates16
Vertretung der Gruppen17
Abweichende Sitzverteilung und wahlgruppenfremde Beschäftigte18
Wahlverfahren19
Bestellung des Wahlvorstandes20
Bestellung des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung21
Bestellung des Wahlvorstandes durch die Dienststellenleitung22
Aufgaben des Wahlvorstandes23
Wahlschutz und Wahlkosten24
  
Abschnitt 2 
Amtszeit des Personalrates 
  
Dauer der Amtszeit25
Neuwahl26
Neubildung und Umbildung von Körperschaften und Dienststellen26a
Wahlanfechtung sowie Ausschluss und Auflösung27
Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft28
Ersatzmitglieder29
  
Abschnitt 3 
Geschäftsführung des Personalrates 
  
Vorstand30
Geschäftsführung31
Einberufung und Leitung von Sitzungen32
Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen33
Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten34
Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit35
Beratung und Abstimmung36
Fristverlängerung für Stellungnahmen des Personalrates und der Gruppenvertretungen37
Teilnahme weiterer Personen38
Sitzungsniederschrift39
Geschäftsordnung40
Sprechstunden und Betreuung41
Kosten42
  
Abschnitt 4 
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder 
  
Umlageverbot43
Freistellung44
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen45
Schutzvorschriften46
  
Kapitel 3 
Personalversammlung 
  
Zusammensetzung47
Einberufung und Tätigkeitsbericht48
Zeitpunkt49
Aufgaben der Personalversammlung50
Teilnahme weiterer Personen51
  
Kapitel 4 
Bildung von Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat 
  
Stufenvertretungen52
Wahl, Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Stufenvertretungen53
Gesamtpersonalrat54
Wahl, Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung des Gesamtpersonalrates55
  
Kapitel 5 
Beteiligung der Personalvertretung 
  
Abschnitt 1 
Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat 
  
Regelmäßige Gespräche und Friedenspflicht56
Allgemeine Aufgaben des Personalrats57
Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und Wahrung der Vereinigungsfreiheit58
Beteiligung am Arbeitsschutz59
Verwaltungsanordnungen60
  
Abschnitt 2 
Mitbestimmung und Einigung 
  
Umfang und Durchführung der Mitbestimmung61
Verfahren bei Nichteinigung62
Einigungsstelle63
Verfahren der Einigungsstelle64
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten65
Mitbestimmung in Angelegenheiten der Beamten66
Mitbestimmung in Angelegenheiten der Arbeitnehmer67
Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte68
Mitbestimmung in Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten69
  
Abschnitt 3 
Dienstvereinbarungen 
  
Abschluss von Dienstvereinbarungen und Vorrang von Tarifverträgen70
  
Abschnitt 4 
Beteiligung von Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrat 
  
Beteiligung der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrates71
  
Kapitel 6 
Jugend- und Auszubildendenvertretung 
  
Errichtung72
Wahlrecht und Wählbarkeit73
Zahl der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung74
Wahlverfahren, Amtszeit und Vorsitz75
Befugnisse und Tätigkeit76
Jugend- und Auszubildendenversammlung77
  
Kapitel 7 
Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte und Versammlung der Vorstände der Personalvertretungen 
  
Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte77a
Personalräteversammlung77b
  
Kapitel 8 
Gerichtliche Entscheidungen 
  
Rechtsweg78
Fachkammern und Fachsenate79
  
Teil 2 
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und Behandlung von Verschlusssachen 
  
Kapitel 1 
Beschäftigte der Polizeibehörden 
  
Polizeidienststelle, Stufenpersonalrat, Polizeihauptpersonalrat80
Sonderregelung für Polizeivollzugsbeamte an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt81
  
Kapitel 2 
Verfassungsschutz 
  
Personalvertretung für die Beschäftigten des Verfassungsschutzes82
  
Kapitel 3 
Beschäftigte an öffentlichen Schulen 
  
Allgemeines83
Personalräte bei Schulen84
Beschäftigte im Vorbereitungsdienst für Lehrämter85
Lehrerbezirkspersonalräte beim Landesschulamt86
Fachgruppen87
Lehrerhauptpersonalrat88
Freistellungen89
Vorstand der Lehrerstufenvertretungen90
Personalversammlungen91
(weggefallen)92
Wahlberechtigung93
(aufgehoben)94
Besondere Zusammensetzung des Wahlvorstandes95
Einigungsstelle96
Beteiligung des Personalrates97
  
Kapitel 4 
Beschäftigte der Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise und Zweckverbände 
  
Sonderregelungen98
  
Kapitel 5 
Wissenschaftliche Einrichtungen; Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts 
  
Wissenschaftliche Einrichtungen99
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts100
  
Kapitel 6 
Verschlusssachen 
  
Verschlusssachen101
  
Teil 3 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Verweisung auf andere Gesetze102
(aufgehoben)103
Wahlordnung104
(weggefallen)105
Übergangsbestimmungen106
Sprachliche Gleichstellung107
In-Kraft-Treten108
(1) Red. Anm.:

§ 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2019 (GVBl. LSA S. 180):

"Das für Personalvertretungsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, den Wortlaut des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen."