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Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: PassV
Gliederungs-Nr.: 210-5-12
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
(Passverordnung - PassV)

Vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 290)

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Kapitel 1 
Passmuster 
  
Muster des Reisepasses; Änderung von Daten1
Muster des vorläufigen Reisepasses; Änderung von Daten2
Muster des amtlichen Passes; Änderung von Daten3
Lichtbild4
(weggefallen)5
  
Kapitel 2 
Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere 
  
Befreiung von der Passpflicht6
Passersatz7
Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz8
Lichtbilder für den Passersatz9
Gültigkeitsdauer des Passersatzes10
Andere Regelungen für einen Passersatz11
  
Kapitel 3 
Amtliche Pässe 
  
Ausstellung12
Gültigkeitsdauer13
Rückgabe14
  
Kapitel 4 
Gebühren 
  
Gebühren15
Erstattung von Auslagen16
Ermäßigung und Befreiung von Gebühren17
  
Kapitel 5 
Schlussvorschrift 
  
Übergangsregelung18
  
Anlagen 
  
Reisepass (32 Seiten)Anlage 1
Reisepass (48 Seiten)Anlage 1a
Muster des Aufklebers zur Änderung des WohnortesAnlage 1b
Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des BundesmeldegesetzesAnlage 1c
Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher VermerkeAnlage 1d
(weggefallen)Anlage 2
Vorläufiger ReisepassAnlage 3
DienstpassAnlage 4
DiplomatenpassAnlage 5
Vorläufiger DienstpassAnlage 6
Vorläufiger DiplomatenpassAnlage 7
Muster des Aufklebers zur Änderung des Dienstortes oder der Dienstbezeichnung Anlage 7a
 Anlage 8
Reiseausweis als PassersatzAnlage 9
Reiseausweis als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik DeutschlandAnlage 10
Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des PassgesetzesAnlage 11
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.