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§ 10 NRSG
Gesetz zur Wahrung des Nichtraucherschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Nichtraucherschutzgesetz)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Gesetz zur Wahrung des Nichtraucherschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Nichtraucherschutzgesetz)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung: NRSG,ST
Gliederungs-Nr.: 212.1
Normtyp: Gesetz

§ 10 NRSG – Inkrafttreten

(1) Das Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 tritt § 8 am 1. Juli 2008 in Kraft.

Zu § 10: Eingefügt durch G vom 14. 7. 2009 (GVBl. LSA S. 373).