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Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: NRSG,SH
Gliederungs-Nr.: 2127-8
Normtyp: Gesetz

Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2127-8

Vom 10. Dezember 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 485)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 139)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens1
Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes2
Inkrafttreten3