§ 14 NFAG
Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG)
Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG)
Landesrecht Niedersachsen
Zweiter Teil – Leistungen außerhalb des Steuerverbundes → Erster Abschnitt – Ausgleichsämter
§ 14 NFAG
(weggefallen)