Gesetze

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§ 45 NbG
Nachbarschaftsgesetz (NbG)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Nachbarschaftsgesetz (NbG)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: NbG
Referenz: 40.8
Abschnitt: Abschnitt 11 – Schlussvorschriften
 

§ 45 NbG – In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.