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Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: NachbG Schl.-H.
Gliederungs-Nr.: 403-6
Normtyp: Gesetz

Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.)

Vom 24. Februar 1971 (GVOBl. Schl.-H. S. 54)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1067)

Inhaltsverzeichnis§§
  
Abschnitt I 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Erbbauberechtigter2
Verjährung3
  
Abschnitt II 
Nachbarwand 
  
Nachbarwand und Anbau4
Beschaffenheit der Nachbarwand5
Anbau an die Nachbarwand6
Anzeige des Anbaus7
Unterhaltung der Nachbarwand8
Beseitigung der Nachbarwand9
Veränderung der Nachbarwand10
  
Abschnitt III 
Grenzwand 
  
Grenzwand und Anbau11
Errichten der Grenzwand12
Anbau an die Grenzwand13
Errichten einer zweiten Grenzwand14
Einseitige Grenzwand; Wärmeschutzüberbau15
Über die Grenze gebaute Wand16
  
Abschnitt IV 
Hammerschlags- und Leiterrecht 
  
Inhalt und Umfang17
Anzeige und Schadensersatz18
Nutzungsentschädigung19
  
Abschnitt V 
Höherführen von Schornsteinen, Lüftungsleitungen und Antennenanlagen 
  
Inhalt und Umfang20
Anzeige und Schadensersatz21
  
Abschnitt VI 
Fenster- und Lichtrecht 
  
Inhalt und Umfang22
Ausnahmen23
Ausschluss des Beseitigungsanspruchs24
  
Abschnitt VII 
Bodenerhöhung 
  
Bodenerhöhung25
  
Abschnitt VIII 
Traufe 
  
Traufe26
  
Abschnitt IX 
Schutz des Grundwassers 
  
Schutz des Grundwassers27
  
Abschnitt X 
Einfriedigung bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke 
  
Allgemeine Einfriedigungspflicht28
Einfriedigungspflicht des Störers29
Standort der Einfriedigung30
Beschaffenheit der Einfriedigung31
Kosten der Errichtung und Unterhaltung32
Ausschluss des Einfriedigungsanspruchs33
Ausnahmen34
  
Abschnitt XI 
Einfriedigung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke 
  
Einfriedigungspflicht35
Gemeinsame Errichtung und Unterhaltung einer Einfriedigung36
  
Abschnitt XII 
Grenzabstände für Anpflanzungen 
  
Grenzabstände37
Boden- und Klimaschutzpflanzungen38
Ausnahmen39
Ausschluss des Anspruchs auf Zurückschneiden40
Ersatzanpflanzungen und Grenzänderungen41
  
Abschnitt XIII 
Grenzabstände für Gebäude 
  
Grenzabstand42
Ausschluss des Beseitigungsanspruchs43
  
Abschnitt XIV 
Schlussvorschriften 
  
Übergangsvorschriften44
Änderung des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein45
Außerkrafttreten von Vorschriften46
Inkrafttreten47