§ 3 MiLoG
Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
Bundesrecht
Abschnitt 1 – Festsetzung des allgemeinen Mindestlohns → Unterabschnitt 1 – Inhalt des Mindestlohns
§ 3 MiLoG – Unabdingbarkeit des Mindestlohns
1Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. 2Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann auf den entstandenen Anspruch nach § 1 Absatz 1 nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten; im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen. 3Die Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen.