§ 23 MFG Hamburg
Gesetz über die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen und der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe (Mittelstandsförderungsgesetz Hamburg - MFG Hamburg)
Gesetz über die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen und der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe (Mittelstandsförderungsgesetz Hamburg - MFG Hamburg)
Landesrecht Hamburg
DRITTER TEIL – Ausführungs- und Schlussbestimmungen
§ 23 MFG Hamburg – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 24. Februar 1977 in Kraft.