§ 20 MFG
Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (MFG)
Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (MFG)
Landesrecht Niedersachsen
V. Abschnitt – Schlussbestimmungen
§ 20 MFG – In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.