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§ 11 MFG
Mittelstandsförderungsgesetz
Landesrecht Rheinland-Pfalz

Teil 4 – Ausführungs- und Schlussbestimmungen

Titel: Mittelstandsförderungsgesetz
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung: MFG,RP
Gliederungs-Nr.: 70-3
Normtyp: Gesetz

§ 11 MFG – Handlungsprogramm Mittelstand

Die Landesregierung beschließt in jeder Wahlperiode ein Handlungsprogramm Mittelstand, in dem wesentliche mittelstandspolitische Maßnahmen und Ziele festgelegt werden.