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Anlage 7 LWO
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
Landesrecht Bayern

Anhangteil

Titel: Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: LWO
Gliederungs-Nr.: 111-1-1-I
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 7 LWO – Anlage 7
(zu § 31 Abs. 4 Nr. 2)

Bitte in Druckschrift ausfüllen 
  
  
BESCHEINIGUNG DER WÄHLBARKEIT(1)
 
für die Wahl zum __________ Landtag
 
 
FamiliennameVorname
  
GeburtsdatumGeburtsort
  
Beruf oder Stand
 
Anschrift - Hauptwohnung - (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)Gemeinde
  
  
  
ist am Wahltag nach den heute vorliegenden Erkenntnissen nach Art. 1 Landeswahlgesetz stimmberechtigt, nicht nach Art. 2 Landeswahlgesetz vom Stimmrecht ausgeschlossen und nach Art. 22 Landeswahlgesetz wählbar.
  
Datum 
  
  
Persönliche Unterschrift des Bewerbers/der Bewerberin 
  
  
Ich bin damit einverstanden, dass von der Partei bzw. Wählergruppe für mich eine Bescheinigung der Wählbarkeit eingeholt wird. (2)
 
 
Datum 
  
  
Persönliche Unterschrift des Bewerbers/der Bewerberin 
(1) Amtl. Anm.:
Auf diese Bescheinigung kann bei Bewerber/Bewerberinnen verzichtet werden, die bei der Einreichung des Wahlkreisvorschlags dem Landtag angehören.
(2) Amtl. Anm.:
Bitte streichen, wenn der Bewerber/die Bewerberin die Bescheinigung der Wählbarkeit selbst einholt.