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Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG-)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG-)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: LWG
Gliederungs-Nr.: 75-50
Normtyp: Gesetz

Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz
(Landeswassergesetz - LWG-)

In der Fassung vom 22. Januar 2004 (GVBl. S. 53)

Außer Kraft am 30. Juli 2015 durch § 145 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 14. Juli 2015 (GVBl. S. 127) (1)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Einleitende Bestimmungen 
  
Geltungsbereich1
Grundsätze2
  
Zweiter Teil 
Zuordnung, Einteilung und Eigentum der Gewässer 
  
Erster Abschnitt 
Zuordnung und Einteilung 
  
Zuordnung, Einteilung, Gewässername3
  
Zweiter Abschnitt 
Eigentum 
  
Eigentum4
Gewässergrenzen5
Überflutung6
Verlandung7
Uferabriss8
Wiederherstellung9
Gewässerbett, Inseln10
Gemeindegrenzen11
Duldungspflicht12
  
Dritter Teil 
Schutz der Gewässer 
  
Erster Abschnitt 
Wasserschutzgebiete und Gewässerrandstreifen 
  
Wasserschutzgebiete13
Vorläufige Anordnungen14
Entschädigungs- und Ausgleichspflicht15
Gewässerrandstreifen15a
  
Zweiter Abschnitt 
Heilquellen und Heilquellenschutzgebiete 
  
Begriffsbestimmung16
Anerkennung17
Heilquellenschutzgebiete18
Übergangsbestimmungen19
  
Dritter Abschnitt 
Wassergefährdende Stoffe 
  
Anzeigepflicht, Rechtsverordnungen20
  
Vierter Teil 
Wasserwirtschaftliche Grundlagen, Bewirtschaftung der Gewässer 
  
Erster Abschnitt 
Wasserwirtschaftliche Grundlagen 
  
Ermitteln der Grundlagen, Auskunfts- und Beratungspflicht21
Schutz wasserwirtschaftlicher Mess-, Beobachtungs- und Untersuchungseinrichtungen22
  
Zweiter Abschnitt 
Bewirtschaftung der Gewässer 
  
Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele23
Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan24
Beteiligung interessierter Stellen, Information und Anhörung der Öffentlichkeit24a
  
Fünfter Teil 
Benutzung der Gewässer 
  
Erster Abschnitt 
Gemeinsame Bestimmungen 
  
Benutzungen25
Inhalt von Erlaubnis und Bewilligung26
Erlaubnis27
Bewilligung28
Einwendungen29
Zusammentreffen von Anträgen30
Verlängerung31
Ausgleich von Rechten und Befugnissen32
Zuweisung von Wasser zur Grundstücksbewässerung33
Allgemeine Zuständigkeiten34
Erlöschen von Rechten und Befugnissen35
  
Zweiter Abschnitt 
Bestimmungen für oberirdische Gewässer 
  
Erster Unterabschnitt 
Erlaubnisfreie Benutzung 
  
Umfang des Gemeingebrauchs36
Einschränkung des Gemeingebrauchs37
Eigentümer- und Anliegergebrauch38
Benutzung zu Zwecken der Fischerei39
  
Zweiter Unterabschnitt 
Schifffahrt 
  
Schifffahrt40
Fähren und Schifffahrtsanlagen41
  
Dritter Abschnitt 
Bestimmungen für Grundwasser 
  
Beschränkung der erlaubnisfreien Benutzung42
Erschließung und Freilegung43
  
Sechster Teil 
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 
  
Erster Abschnitt 
Gemeinsame Bestimmung 
  
Wasserentnahme und Abwassereinleitung44
  
Zweiter Abschnitt 
Wasserversorgung 
  
Anforderungen45
Träger der Wasserversorgung46
Übertragung der Durchführung der Wasserversorgung sowie Veräußerung oder Überlassung von Wasserversorgungseinrichtungen46a
Zulassung von Anlagen der Wasserversorgung und Wasserfernleitungen47
Bau und Betrieb48
Eigenüberwachung49
Wasserversorgungsplan50
  
Dritter Abschnitt 
Abwasserbeseitigung 
  
Begriffsbestimmung, Geltungsbereich51
Beseitigungspflicht52
Besondere Beseitigungspflicht53
Genehmigungs- und Anzeigepflicht54
Genehmigungspflicht für Indirekteinleitungen55
Bau und Betrieb56
Eigenüberwachung57
Gewässerschutzbeauftragter58
Zuständigkeiten im Zusammenhang mit Gewässerschutzbeauftragten59
Abwasserbeseitigungsplan60
  
Siebenter Teil 
Ausgleich der Wasserführung, Unterhaltung und Ausbau der Gewässer 
  
Erster Abschnitt 
Gemeinsame Bestimmung 
  
Grundsätze61
  
Zweiter Abschnitt 
Ausgleich der Wasserführung 
  
Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung62
  
Dritter Abschnitt 
Gewässerunterhaltung 
  
Unterhaltungslast63
Umfang64
Übergang der Unterhaltungslast65
Abflusshindernis66
Ersatzvornahme67
Beitragspflicht in besonderen Fällen68
Besondere Pflichten69
Streitfälle70
  
Vierter Abschnitt 
Gewässerausbau 
  
Ausbaupflicht71
Planfeststellung, Plangenehmigung72
Besondere Pflichten73
Vorteilsausgleich74
Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen75
  
Fünfter Abschnitt 
Anlagen im Gewässerbereich 
  
Genehmigung76
Unterhaltungslast77
  
Sechster Abschnitt 
Stauanlagen, künstliche Wasserspeicher 
  
Bau und Betrieb von Stauanlagen; künstliche Wasserspeicher78
Ablassen aufgestauten Wassers79
Staumarke80
Regelung der Wasserführung81
  
Siebenter Abschnitt 
Wild abfließendes Wasser 
  
Wild abfließendes Wasser82
  
Achter Teil 
Sicherung des Hochwasserabflusses 
  
Erster Abschnitt 
Deiche und Dämme 
  
Grundsatz83
Ausbau und Unterhaltungslast84
Nebenanlagen, mobile Hochwasserschutzanlagen85
Eigentum86
Besondere Pflichten87
  
Zweiter Abschnitt 
Überschwemmungsgebiete (zu § 32 WHG) 
  
Überschwemmungsgebiete88
Freihaltung des Überschwemmungsgebietes88a
Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete89
Zusätzliche Maßnahmen90
  
Dritter Abschnitt 
Wassergefahr 
  
Wasserwehr, Deichverteidigung91
Melde- und Warndienst92
  
Neunter Teil 
Gewässeraufsicht 
  
Gewässeraufsicht, Zuständigkeiten93
Kosten der Gewässeraufsicht94
Bauüberwachung95
Schaukommission96
  
Zehnter Teil 
Zwangsrechte 
  
Benutzen von Gewässern97
Durchleiten von Wasser98
Mitbenutzung von Anlagen99
Lieferzwang von Anlagen100
Einschränkungen101
Entschädigungspflicht102
Betretungsrecht103
Zuständigkeit104
  
Elfter Teil 
Behörden, Zuständigkeiten 
  
Wasserbehörden105
Sachliche Zuständigkeit106
Örtliche Zuständigkeit107
Wasserbehörden, allgemeine Ordnungsbehörden und Polizei108
Fachbehörden109
Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten und Aufzeichnungen109a
  
Zwölfter Teil 
Verwaltungsverfahren 
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Grundsatz110
Schriftform111
Vorläufige Anordnung und Beweissicherung112
Kosten113
  
Zweiter Abschnitt 
Besondere Bestimmungen 
  
Planfeststellung, Bewilligung, Erlaubnis nach § 27 Abs. 2114
Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung114a
Vorhaben mit Strategischer Umweltprüfung 114b
Einwendungen115
Mehrere Verfahren116
Baurechtliche Vorschriften117
Sachverständige118
Wasserwirtschaftliche Ausschüsse119
  
Dritter Abschnitt 
Zusätzliche Bestimmungen für Gewässerbenutzungen und Indirekteinleitungen im Zusammenhang mit Anlagen nach Spalte 1 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 
  
Koordinierung der Verfahren119a
Antragsunterlagen119b
Mindestinhalt von Erlaubnis und Genehmigung119c
Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen119d
Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung119e
Vorhandene Gewässerbenutzungen und Indirekteinleitungen119f
  
Vierter Abschnitt 
Enteignung, Entschädigung, Ausgleich 
  
Enteignung120
Entschädigung, Ausgleich121
  
Fünfter Abschnitt 
Rechtsverordnungen 
  
Schutzgebiete und Gewässerrandstreifen122
Geltungsbereich123
Umsetzung von europäischem Gemeinschaftsrecht und internationalem Recht123a
Erleichterungen für auditierte Betriebsstandorte123b
  
Dreizehnter Teil 
Wasserbuch 
  
Einrichtung124
Eintragung125
Verfahren126
Einsicht127
  
Vierzehnter Teil 
Bußgeldbestimmungen 
  
Ordnungswidrigkeiten128
Zuständigkeit129
  
Fünfzehnter Teil 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Weitergeltung von Verordnungen130
Anhängige Verfahren131
(weggefallen)132
Verwaltungsvorschriften133
Änderung des Landesfischereigesetzes134
Änderung der Gemeindeordnung135
Änderung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz136
In-Kraft-Treten des Gesetzes, Außer-Kraft-Treten von Rechtsvorschriften137
  
Gewässer erster Ordnung nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3Anlage 1
Liste UVP-pflichtige VorhabenAnlage 2
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung siehe § 122 Absatz 2 des Gesetzes vom 14. Juli 2015 (GVBl. S. 127)