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§ 3 LWappG
Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen
Landesrecht Thüringen
Titel: Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen
Normgeber: Thüringen
Redaktionelle Abkürzung: LWappG,TH
Gliederungs-Nr.: 113-1
Normtyp: Gesetz

§ 3 LWappG

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 in Kraft.