4. Abschnitt – Umwandlung von kooperativen Einrichtungen durch Formwechsel
Titel: Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: LwAnpG
Gliederungs-Nr.: VI-1
Normtyp: Gesetz
§ 40 LwAnpG – Anzuwendende Vorschriften
Auf den Formwechsel von kooperativen Einrichtungen sind im Übrigen die §§ 23 und 24 sowie 26 bis 38 entsprechend anzuwenden. An die Stelle des Mitglieds der LPG tritt der Trägerbetrieb.