§ 16 LwAnpG
Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Bundesrecht
2. Abschnitt – Teilung und ZusammenSchluss von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften
§ 16 LwAnpG – Inhalt des Vertrages
(1) Der Vertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- 1.den Namen oder die Firma und den Sitz der an dem Zusammenschluss beteiligten LPG;
- 2.die Vereinbarung über die Übertragung des Vermögens jeder LPG als Ganzes gegen Gewährung der Mitgliedschaft der übernehmenden LPG;
- 3.die Einzelheiten für den Erwerb der Mitgliedschaft bei der übernehmenden LPG;
- 4.den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der LPG als für Rechnung der übernehmenden LPG vorgenommen gelten;
- 5.den Stichtag der Schlussbilanz für die übertragende LPG.
(2) Für den Vertrag ist die schriftliche Form erforderlich.