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Wahlgesetz für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz - LWahlG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Wahlgesetz für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz - LWahlG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: LWahlG
Gliederungs-Nr.: 111-1
Normtyp: Gesetz

Wahlgesetz für den Landtag von Schleswig-Holstein
(Landeswahlgesetz - LWahlG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 442, 637)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 430)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 64 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Abschnitt I 
Allgemeines und Wahlverfahren 
  
Zusammensetzung des Landtages und Wahlsystem1
Wahl der Abgeordneten in den Wahlkreisen2
Wahl der Abgeordneten aus den Landeslisten3
Wahltag4
  
Abschnitt II 
Wahlrecht und Wählbarkeit 
  
Sachliche Voraussetzungen das Wahlrechts5
Förmliche Voraussetzungen des Wahlrechts6
Ausschluss vom Wahlrecht7
Wählbarkeit8
Verlust des Abgeordnetensitzes9
  
Abschnitt III 
Vorbereitung der Wahl 
  
Unterabschnitt 1 
Wahlleitung 
  
Wahlorgane und Wahlbehörden10
Landeswahlausschuss und Landeswahlleiterin oder Landeswahlleiter11
Kreiswahlausschuss und Kreiswahlleiterin oder Kreiswahlleiter12
Gemeindewahlbehörden13
Gemeinsame Vorschriften für die Wahlausschüsse14
Wahlvorstand15
  
Unterabschnitt 2 
Wahlkreise und Wahlbezirke 
  
Wahlkreise16
Wahlkreisausschuss17
Wahlbezirke18
  
Unterabschnitt 3 
Wählerverzeichnisse 
  
Einsicht in das Wählerverzeichnis19
Einsprüche und Beschwerden gegen das Wählerverzeichnis20
  
Unterabschnitt 4 
Wahlscheine 
  
Wahlschein21
Briefwahl22
  
Unterabschnitt 5 
Wahlvorschläge 
  
Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber23
Wahlvorschlagsrecht, Beteiligungsanzeige24
Einreichung der Wahlvorschläge25
Inhalt und Form der Wahlvorschläge26
Vertrauensperson27
Zurücknahme von Wahlvorschlägen28
Änderung von Wahlvorschlägen29
Beseitigung von Mängeln30
Zulassung der Wahlvorschläge31
  
Unterabschnitt 6 
Sonstige Wahlvorbereitungen 
  
Nachwahl32
Herstellung und Inhalt der Stimmzettel33
Bestimmung und Ausstattung der Wahlräume34
  
Unterabschnitt 7 
Sonderregelungen für Neuwahlen des Landtages im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode 
  
Wahlvorschläge, Fristen und Termine35
  
Unterabschnitt 8 
Sonderregelungen im Falle einer Notlage 
  
Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber, Wahlvorschläge35a
  
Abschnitt IV 
Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses 
  
Wahrung des Wahlgeheimnisses36
Öffentlichkeit37
  
Unzulässige Wahlpropaganda, unzulässige Veröffentlichung von 
Wahlwerbung, unzulässige Veröffentlichung von Befragungen38
Stimmabgabe39
Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln40
Feststellung des Wahlergebnisses41
Annahme der Wahl41a
Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag42
  
Abschnitt V 
Wahlprüfung 
  
Zuständigkeit und Rechtsmittel43
  
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl und Anfechtung von 
Wahlverwaltungsakten44
Ausscheiden nicht wählbarer Abgeordneter45
Wiederholungswahl46
Neufeststellung des Wahlergebnisses47
Bestätigung des Wahlergebnisses48
  
Verlust des Abgeordnetensitzes durch Wegfall einer 
Wählbarkeitsvoraussetzung49
  
Abschnitt VI 
Ersatz für ablehnende Bewerberinnen und Bewerber sowie ausscheidende Abgeordnete 
  
Einberufung von Listennachfolgerinnen und Listennachfolgern50
Ersatzwahl51
Folgen eines Parteiverbots52
  
Abschnitt VII 
Gemeinsame Vorschriften für die Abschnitte I bis Vl 
  
Ehrenamtliche Mitwirkung53
Ordnungswidrigkeiten54
Wahlstatistik54a
  
Abschnitt VIII 
Staatliche Mittel für Parteien sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber 
  
Auszahlung staatlicher Mittel an Parteien55
Staatliche Mittel für parteilose Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber56
  
Abschnitt IX 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Anfechtung57
Durchführung des Gesetzes58
Fristen und Termine59
Inkrafttreten60
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.