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Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG -)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG -)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: LVwVG
Gliederungs-Nr.: 201
Normtyp: Gesetz

Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg
(Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG -)

Vom 12. März 1974 (GBl. S. 93)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99)

Der Landtag hat am 1. März 1974 das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
ERSTER TEIL 
Gemeinsame Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Allgemeine Voraussetzungen der Vollstreckung2
Vollstreckung gegen den Rechtsnachfolger3
Vollstreckungsbehörde, Zuständigkeit für Vollstreckungshilfe4
Vollstreckungsauftrag5
Betreten und Durchsuchen6
Widerstand gegen Vollstreckungshandlungen7
Zuziehung von Zeugen8
Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen9
Niederschrift10
Einstellung der Vollstreckung11
Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage12
  
ZWEITER TEIL 
Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer Geldleistung verpflichten 
  
Art und Weise der Vollstreckung13
Mahnung14
Beitreibung15
Beitreibung durch Gerichtsvollzieher15a
Vermögensauskunft16
Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts17
  
DRITTER TEIL 
Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer sonstigen Handlung, einer Duldung oder einer Unterlassung verpflichten 
  
1. Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Art und Weise der Vollstreckung18
Zwangsmittel19
Androhung20
Vollstreckung bei Gefahr im Verzug21
Vollstreckung gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts22
  
2. Abschnitt 
Die einzelnen Zwangsmittel 
  
Zwangsgeld23
Zwangshaft24
Ersatzvornahme25
Unmittelbarer Zwang26
  
3. Abschnitt 
Besondere Fälle der Anwendung des unmittelbaren Zwangs 
  
Zwangsräumung27
Wegnahme28
  
VIERTER TEIL 
Schlußvorschriften 
  
Einschränkung von Grundrechten29
Weiterführung eingeleiteter Verfahren30
Kosten31
Verwaltungsvorschriften32
Änderung von Rechtsvorschriften33
Aufhebung von Rechtsvorschriften34
In-Kraft-Treten35