Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 32 LVO LSA
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Laufbahnverordnung - LVO LSA) .
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Kapitel 5 – Übergangs- und Schlussvorschriften

Titel: Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Laufbahnverordnung - LVO LSA) .
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: LVO LSA
Gliederungs-Nr.: 2030.78
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 32 LVO LSA – Übergangsvorschrift

Für Studierende, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung im Studiengang Verwaltungsökonomie an der Hochschule Harz immatrikuliert worden sind, ist Anlage 1 Abschn. II Nr. 3.2.1 in der am Tag vor dem Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung geltenden Fassung weiter anzuwenden.