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Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Bundesrecht
Titel: Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: LuftSiG
Gliederungs-Nr.: 96-14
Normtyp: Gesetz

Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

Vom 11. Januar 2005 (BGBl. I S. 78) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2020 (BGBl. I S. 840)

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeines 
  
Zweck1
Aufgaben2
  
Abschnitt 2 
Sicherheitsmaßnahmen 
  
Allgemeine Befugnisse der Luftsicherheitsbehörde3
Flugverbot3a
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit4
Besondere Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden5
Verarbeitung personenbezogener Daten6
Zuverlässigkeitsüberprüfungen7
Gemeinsames Luftsicherheitsregister7a
Sicherheitsmaßnahmen8
Sicherheitsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen9
Sicherheitsmaßnahmen der Beteiligten an der sicheren Lieferkette9a
Zugangsberechtigung10
Sicherheitsausrüstung10a
Verbotene Gegenstände11
Aufgaben und Befugnisse des verantwortlichen Luftfahrzeugführers12
  
Abschnitt 3 
Unterstützung und Amtshilfe durch die Streitkräfte 
  
Entscheidung der Bundesregierung13
Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis14
Sonstige Maßnahmen15
  
Abschnitt 4 
Zuständigkeit und Verfahren 
  
Zuständigkeiten16
Beleihung16a
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen17
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung17a
  
Abschnitt 5 
Bußgeld- und Strafvorschriften 
  
Bußgeldvorschriften18
Strafvorschriften19
Bußgeld- und Strafvorschriften zu § 1220
  
Abschnitt 6 
Schlussbestimmung 
  
Grundrechtseinschränkungen21
Übergangsregelung22
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 (BGBl. I S. 78).

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.