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§ 2 LSubvG
Gesetz über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht (Landessubventionsgesetz)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht (Landessubventionsgesetz)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: LSubvG,NW
Gliederungs-Nr.: 73
Normtyp: Gesetz

§ 2 LSubvG

Dieses Gesetz tritt am 1. April 1977 in Kraft.