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Gesetz zur Ausführung des § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und zur Änderung von Rechtsvorschriften (Landesschlichtungsgesetz - LSchlG)
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz zur Ausführung des § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und zur Änderung von Rechtsvorschriften (Landesschlichtungsgesetz - LSchlG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: LSchlG
Gliederungs-Nr.: 400-1a
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Ausführung des § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und zur Änderung von Rechtsvorschriften
(Landesschlichtungsgesetz - LSchlG)

Vom 21. Februar 2001 (Amtsbl. S. 532)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 Nummer 5 des Gesetzes vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262)

Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: