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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: LPVG
Gliederungs-Nr.: 2035
Normtyp: Gesetz

Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
- Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -

Vom 3. Dezember 1974 (GV. NW. S. 1514)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Mai 2023 (GV. NRW. S. 316)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erstes Kapitel: 
Allgemeine Vorschriften1 bis 9
  
Zweites Kapitel: 
Personalrat 
  
Erster Abschnitt: 
Wahl und Zusammensetzung10 bis 22
  
Zweiter Abschnitt: 
Amtszeit23 bis 28
  
Dritter Abschnitt: 
Geschäftsführung29 bis 41
  
Vierter Abschnitt: 
Rechtsstellung der Mitglieder42 und 43
  
Drittes Kapitel: 
Personalkommission44
  
Viertes Kapitel: 
Personalversammlung45 bis 49
  
Fünftes Kapitel: 
Stufenvertretungen50 und 51
  
Sechstes Kapitel: 
Gesamtpersonalrat52 und 53
  
Siebtes Kapitel: 
Jugend- und Auszubildendenvertretung54 bis 61
  
Achtes Kapitel: 
Beteiligung der Personalvertretung 
  
Erster Abschnitt: 
Allgemeines62 bis 65a
  
Zweiter Abschnitt: 
Formen und Verfahren66 bis 71
  
Dritter Abschnitt: 
Beteiligungspflichtige Angelegenheiten72 bis 77
  
Vierter Abschnitt: 
Beteiligung der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrats78
  
Neuntes Kapitel: 
Gerichtliche Entscheidung79 und 80
  
Zehntes Kapitel: 
Sondervorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlusssachen 
  
Erster Abschnitt: 
Polizei81 - 84
  
Zweiter Abschnitt: 
Lehrkräfte85 - 92
  
Dritter Abschnitt: 
Justizvollzug93 bis 94
  
Vierter Abschnitt: 
Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst95 - 103
  
Fünfter Abschnitt: 
Hochschulen104 bis 105b
  
Sechster Abschnitt: 
Behandlung von Verschlusssachen106
  
Elftes Kapitel: 
Sonder- und Schlussvorschriften107 - 114
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.