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Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) 
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) 
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: LPersVG
Gliederungs-Nr.: 2035-1
Normtyp: Gesetz

Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) *

In der Fassung vom 24. November 2000 (GVBl. S. 529)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2023 (GVBl. S. 111)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Personalvertretungen 
  
  
I. Abschnitt 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Geltungsbereich1
Zusammenarbeit zwischen Dienststelle, Personalvertretungen, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen2
Verbot abweichender Regelungen3
Beschäftigte4
Dienststellen5
Schutzbestimmungen6
Unfallfürsorge, Ersatz von Sachschäden7
Schutz Auszubildender in besonderen Fällen8
Verletzung personalvertretungsrechtlicher Pflichten der Dienststellenleitung9
  
II. Abschnitt 
Personalrat 
  
1. Unterabschnitt 
Wahl und Zusammensetzung 
  
Wahlberechtigung10
Wählbarkeit11
Bildung von Personalräten und Zahl der Personalratsmitglieder12
Verteilung der Sitze auf die Gruppen13
Abweichende Verteilung14
Wahlgrundsätze15
Wahlvorstand16
Aufgaben des Wahlvorstands17
Verbot der Wahlbehinderung und Kosten der Wahl18
Anfechtung der Wahl19
  
2. Unterabschnitt 
Amtszeit 
  
Beginn und Dauer der Amtszeit20
Zeitpunkt der Personalratswahl21
Ausschluss von Mitgliedern und Auflösung des Personalrats22
Erlöschen der Mitgliedschaft23
Ruhen der Mitgliedschaft24
Ersatzmitglieder25
  
3. Unterabschnitt 
Geschäftsführung 
  
Bildung des Vorstands26
Aufgaben des Vorstands27
Ausschüsse28
Sitzungen des Personalrats29
Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen30
Beschlussfassung31
Teilnahme und Stimmrecht der Jugend- und Auszubildendenvertretung32
Teilnahme des Vertrauensmannes der Zivildienstleistenden33
Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten34
Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung35
Gemeinsame Aufgaben von Personalrat und Richter- oder Staatsanwaltsrat36
Sitzungsniederschrift37
Geschäftsordnung38
Ehrenamt, Arbeitszeitversäumnis und Freizeitausgleich39
Freistellungen40
Schulungs- und Bildungsmaßnahmen41
Sprechstunden42
Kosten und Sachaufwand43
Aufwandsentschädigung44
Beitragsverbot45
  
4. Unterabschnitt 
Arbeitsgemeinschaften auf Bezirks- und Landesebene 
  
Beratung gemeinsamer Angelegenheiten von Personalräten auf Bezirks- und Landesebene46
  
III. Abschnitt 
Personalversammlung 
  
Allgemeines47
Einberufung, Tätigkeitsbericht48
Zeitpunkt, Freizeitausgleich49
Aufgaben50
Teilnahme weiterer Personen51
  
IV. Abschnitt 
Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat 
  
1. Unterabschnitt 
Stufenvertretungen 
  
Stufenvertretungen52
Zuständigkeit53
Wahl und Zusammensetzung der Stufenvertretung54
Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung55
  
2. Unterabschnitt 
Gesamtpersonalrat 
  
Gesamtpersonalrat56
Wahl, Zusammensetzung und Tätigkeit57
  
V. Abschnitt 
Jugend- und Auszubildendenvertretung 
  
Errichtung58
Wahlberechtigung, Wählbarkeit59
Zusammensetzung60
Wahl und Amtszeit61
Aufgaben62
Jugend- und Auszubildendenversammlung63
Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung64
Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung65
Entsprechende Anwendung von Bestimmungen66
  
VI. Abschnitt 
Beteiligung des Personalrats 
  
1. Unterabschnitt 
Allgemeines 
  
Regeln der Zusammenarbeit67
Grundsätze für die Behandlung der Dienststellenangehörigen68
Allgemeine Aufgaben und Informationsrecht der Personalvertretung69
Schutz der Mitglieder der Personalvertretung70
Verschwiegenheitspflicht71
Behandlung personenbezogener Unterlagen72
  
2. Unterabschnitt 
Formen und Durchführung der Mitbestimmung und Mitwirkung 
  
Grundsätze der Mitbestimmung73
Verfahren74
Einigungsstelle75
Dienstvereinbarungen76
Durchführung von Entscheidungen77
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer78
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten79
Mitbestimmung in sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten80
Ausnahmen von der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten81
Verfahren der Mitwirkung82
Mitwirkung des Personalrats bei Kündigungen83
  
3. Unterabschnitt 
Sonstige Beteiligung 
  
Beteiligung bei organisatorischen Maßnahmen84
Beteiligung bei Prüfungen85
Beteiligung beim Arbeitsschutz86
  
Zweiter Teil 
Besondere Bestimmungen für einzelne Zweige des öffentlichen Dienstes 
  
I. Abschnitt 
Grundsatz 
  
 87
  
II. Abschnitt 
Kommunale Gebietskörperschaften sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit einstufigem Verwaltungsaufbau, die der Aufsicht des Landes unterstehen 
  
Kommunale Dienststellen, Wählbarkeit und Teilnahme an Sitzungen der Vertretungskörperschaft88
Oberste Dienstbehörde, Einigungsverfahren und Einigungsstelle89
Einrichtungen mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung90
Zweckverbände und andere öffentlich-rechtliche Verbände91
Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts92
  
III. Abschnitt 
Polizei 
  
Personalräte bei den Polizeibehörden93
Stufenvertretung94
  
VI. Abschnitt 
Schulen und Studienseminare 
  
Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats95
Studienreferendarinnen und Studienreferendare, Anwärterinnen und Anwärter für die Lehrämter, Verwaltungs- und Hilfspersonal, außerunterrichtlich eingesetzte Betreuungskräfte96
Stufenvertretungen97
  
V. Abschnitt 
Hochschulen und Forschungsstätten 
  
Beschäftigte98
Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats, Vertretung99
Universitätsmedizin GmbH99a
Gemeinsamer Personalrat100
  
VI. Abschnitt 
Besondere kulturelle und kulturfördernde Einrichtungen 
  
Theater und Orchester101
 102
  
VII. Abschnitt 
Forsten 
  
Staatsforstverwaltung103
Beschäftigte der Staatsforstverwaltung, Stufenvertretung104
Arbeitsverhältnis105
Wählbarkeit106
 106a
  
VIII. Abschnitt 
Sozialversicherungsträger 
  
Dienstordnungsmäßige Angestellte107
Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter108
AOK - Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz, Innungskrankenkasse Rheinland-Pfalz, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz108a
Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen109
  
IX. Abschnitt 
Justizverwaltung 
  
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare110
Stufenvertretung111
  
X. Abschnitt 
Zweites Deutsches Fernsehen 
  
Beschäftigte112
Dienststellen113
Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter114
Wahlberechtigung115
Einigungsverfahren und Einigungsstelle116
Sonderregelungen der Mitbestimmung117
Beteiligung im Fernsehrat118
Anhörung119
Dienstvereinbarung über besondere Regeln für die Zusammenarbeit der Beschäftigten des ZDF120
  
Dritter Teil 
Gerichtliche Entscheidungen, ergänzende Bestimmungen, Schlussvorschriften 
  
I. Abschnitt 
Gerichtliche Entscheidungen 
  
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte121
Bildung von Fachkammern (Fachsenaten)122
  
II. Abschnitt 
Ergänzende Bestimmungen 
  
Bestimmungen über die Behandlung von Verschlusssachen123
  
III. Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
Verwaltungsreformmaßnahmen124
Durchführungsvorschriften125
Religionsgemeinschaften126
In-Kraft-Treten 127
* Amtl. Anm.:

Dieses Gesetz dient auch der Umsetzung der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. EG Nr. L 80 S. 29).