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§ 25 LOG
Landesorganisationsgesetz (LOG)
Landesrecht Saarland

V. – Schluss- und Übergangsbestimmungen

Titel: Landesorganisationsgesetz (LOG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: LOG
Gliederungs-Nr.: 200-2
Normtyp: Gesetz

§ 25 LOG – In-Kraft-Treten des Gesetzes und Außer-Kraft-Treten früherer Bestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1970 in Kraft.

(2) Verweisungen auf Vorschriften, die außer Kraft getreten sind, gelten als Verweisungen auf die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften.