§ 10 LOG
Landesorganisationsgesetz (LOG)
Landesorganisationsgesetz (LOG)
Landesrecht Saarland
II. – Behörden und Einrichtungen des Landes
§ 10 LOG – Bekanntmachung der Bezirke der unteren Landesbehörden
Der Ministerpräsident gibt die Bezirke der unteren Landesbehörden und ihre Veränderungen im Amtsblatt des Saarlandes nachrichtlich bekannt.