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Landesnachbarrechtsgesetz (LNRG)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landesnachbarrechtsgesetz (LNRG)
Normgeber: Rheinland-Pfalz

Amtliche Abkürzung: LNRG
Referenz: 403-1

Vom 15. Juni 1970 (GVBl. S. 198)

Geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 209)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Nachbar und Nutzungsberechtigter2
  
Zweiter Abschnitt 
Nachbarwand 
  
Grundsatz3
Beschaffenheit der Nachbarwand4
Anbau an die Nachbarwand5
Anzeige des Anbaues6
Vergütung7
Unterhaltung der Nachbarwand8
Nichtbenutzen der Nachbarwand9
Beseitigen der Nachbarwand vor dem Anbau10
Erhöhen der Nachbarwand11
Gründungstiefe12
  
Dritter Abschnitt 
Grenzwand 
  
Errichten der Grenzwand13
Anbau an eine Grenzwand14
Anschluss bei zwei Grenzwänden15
Unterfangen einer Grenzwand16
  
Vierter Abschnitt 
Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen 
  
Inhalt und Umfang17
Anzeigepflicht18
Schadensersatz19
Entschädigung20
  
Fünfter Abschnitt 
Hammerschlags- und Leiterrecht 
  
Inhalt und Umfang21
Anzeigepflicht22
Schadensersatz23
Gefahr im Verzuge24
Entschädigung25
  
Sechster Abschnitt 
Duldung von Leitungen 
  
Duldungspflicht26
Unterhaltung der Leitungen27
Anzeigepflichten und Schadensersatz28
Anschlussrecht Duldungspflichtiger29
Betretungsrecht30
Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen31
Entschädigung32
Anschluss an Fernheizungen33
  
Siebenter Abschnitt 
Fenster- und Lichtrecht 
  
Inhalt und Umfang34
Ausnahmen35
Ausschluss des Beseitigungsanspruchs36
  
Achter Abschnitt 
Dachtraufe 
  
Ableitung des Niederschlagswassers37
Anbringen von Sammel- und Abflusseinrichtungen38
  
Neunter Abschnitt 
Einfriedungen 
  
Einfriedungspflicht39
Kosten der Einfriedung40
Anzeigepflicht41
Grenzabstand von Einfriedungen42
  
Zehnter Abschnitt 
Bodenerhöhungen 
  
Grundsatz43
  
Elfter Abschnitt 
Grenzabstände für Pflanzen 
  
Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke44
Grenzabstände für Hecken45
Ausnahmen46
Berechnung des Abstandes47
Grenzabstände im Weinbau48
Grenzabstände für Wald49
Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen50
Anspruch auf Beseitigung oder Zurückschneiden51
Nachträgliche Grenzänderungen52
  
Zwölfter Abschnitt 
Verjährung 
  
Verjährung53
  
Dreizehnter Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
Übergangsvorschriften54
Außer-Kraft-Treten von Vorschriften55
In-Kraft-Treten56