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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Ministergesetz)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Ministergesetz)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung: LMinG,ST
Gliederungs-Nr.: 1103.1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung
(Ministergesetz)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2000 (GVBl. LSA S. 128)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. September 2022 (GVBl. LSA S. 338)

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht:§§
  
Öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis1
Beginn des Amtsverhältnisses2
(weggefallen)3
Beendigung des Amtsverhältnisses4
Verbot einer anderen Berufsausübung, Abführung von Vergütungen5
Geheimhaltungspflicht6
Genehmigung zur Zeugenaussage und Gutachtenerstattung7
Interessenkonflikt8
Amtsbezüge9
Entschädigungen10
Versorgung nach Beendigung des Amtsverhältnisses11
Übergangsgeld12
Ruhegehalt13
Hinterbliebenenversorgung14
Unfallfürsorge15
Öffentliche Bedienstete als Mitglieder der Landesregierung16
Zusammentreffen von Amtsgehalt mit anderem Einkommen17
Zusammentreffen von Ruhegehalt mit anderem Einkommen18
Ausschluss der elektronischen Form18a
Übergangsvorschriften19
Übergangsvorschrift zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes19a
Sprachliche Gleichstellung20
In-Kraft-Treten21