Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg (LKHG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg (LKHG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: LKHG
Gliederungs-Nr.: 2120-2
Normtyp: Gesetz

Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg (LKHG)

In der Fassung vom 29. November 2007 (GBl. 2008 S. 13)

Zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26)

Inhaltsübersicht§§
  
1. Abschnitt:  
Krankenhausversorgung 
  
Grundsatz1
Geltungsbereich2
Trägerschaft2a
Pflichtträgerschaft3
Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander und mit anderen Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens3a
  
2. Abschnitt:  
Krankenhausplan, Landeskrankenhausausschuss 
  
Krankenhausplan4
Gegenstand des Krankenhausplans5
Inhalt des Krankenhausplans6
Umsetzung und Anpassung des Krankenhausplans7
Auskunftspflicht, Statistik8
Landeskrankenhausausschuss9
  
3. Abschnitt: 
Förderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, Investitionsvertrag 
  
Grundsatz10
Investitionsprogramme11
Einzelförderung von Investitionen12
Umfang der Einzelförderung13
Bewilligung der Einzelförderung14
Pauschalförderung15
Rechtsverordnung über die Pauschalförderung16
Förderung von Nutzungsentgelten17
Förderung von Anlauf- und Umstellungskosten sowie von Grundstückskosten18
Förderung von Lasten aus Investitionsdarlehen19
Ausgleich für Eigenmittel20
Förderung bei Schließung oder Umstellung von Krankenhäusern21
Pflichten des Krankenhauses, Nebenbestimmungen22
Zweckbindung und Erstattung der Fördermittel23
Geltendmachung und Verzinsung des Erstattungsanspruchs24
Trägerwechsel25
Überwachung der Verwendung der Fördermittel26
(aufgehoben)27
  
4. Abschnitt: 
Pflichten und Organisation des Krankenhauses 
  
Aufnahme in ein Krankenhaus28
Aufnahme- und Dienstbereitschaft29
Stationäre Versorgung des Patienten30
Krankenhaushygiene30a
Transplantationsbeauftragte30b
Sozialer Krankenhausdienst31
Räumlich mit Plankrankenhäusern verbundene Krankenhäuser32
(aufgehoben)33
  
5. Abschnitt: 
Finanzielle Beteiligung ärztlicher Mitarbeiter 
  
Grundsatz34
Abzuführende Beträge35
Verteilung der angesammelten Mittel36
Universitätsklinika37
Andere Beteiligungsformen37a
  
6. Abschnitt:  
Sonstiges 
  
Eigenständigkeit, Rechtsform und Wirtschaftlichkeit von Krankenhäusern38
Überprüfung39
Anordnung zum Betrieb eines Krankenhauses40
(aufgehoben)41
Gebührenfreiheit42
Verordnungsermächtigung42a
  
7. Abschnitt: 
Datenschutz 
  
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen43
(weggefallen)44
Zulässigkeit der Verarbeitung45
Zulässigkeit der Übermittlung46
Weitere Voraussetzungen und Art der Übermittlung47
(weggefallen)48
Befugtes Offenbaren49
(weggefallen)50
(weggefallen)51
  
8. Abschnitt: 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
(aufgehoben)52
Übergangsvorschrift für die Mitarbeiterbeteiligung53
(aufgehoben)54
Inkrafttreten, Außerkrafttreten55